Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Duale Hochschule Baden-Württemberg ist bemüht, ihre Webseiten in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen, sofern die Umsetzung derzeit keine unverhältnismäßige Belastung nach § 10 Absatz 2 L-BGG darstellt. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das gemeinsame DHBW Moodle (https://moodle.dhbw.de) und bezieht sich nicht auf weitere Webseiten, Angebote, Drittanbieterinhalte der Dualen Hochschulen Baden-Württemberg.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Das DHBW Moodle ist aufgrund der unten genannten Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) vereinbar.
Die nachstehenden aufgeführten Inhalte sind aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 derzeit nicht vollständig nicht vollständig barrierefrei:
- Besonderes Merkmal der Lernplattform ist die Erstellung von Kursen durch verschiedene Personen, die Lehrmaterialien zur Lernplattform Moodle beitragen. Da nicht alle Beteiligten über die gleichen Kenntnisse im Bereich der barrierefreien Gestaltung verfügen, weisen die in Moodle abgelegten Informationen keine einheitliche Barrierefreiheit auf.
Die DHBW bietet den Nutzer*innen Anleitungen und Weiterbildungsmaßnahmen an, um sie bei der Erstellung barrierefreier Inhalte und Medien zu unterstützen (Selbstlernkurs "DHBW: Barrierefreie Gestaltung in Moodle"). Durch diese Unterstützung verbessert sich die Qualität der bereitgestellten Inhalte kontinuierlich. - Auf der Lernplattform werden auch zusätzliche Plugins von Drittanbietern eingesetzt, um den Funktionsumfang zu erweitern. Diese Plugins werden von verschiedenen Entwicklern bereitgestellt, die die Anforderung Barrierefreiheit unterschiedlich umsetzen.
Folgende Erfolgskriterien Stufe AAA nach WCAG 2.1 werden nur teilweise erfüllt
- Kontraste: Die Textfarben in Moodle haben in der Regel ein Kontrastverhältnis von mehr als 7:1 zu ihrem Hintergrund. Es gibt einige Texte mit Farben, die das Mindestkontrastverhältnis von 4,5:1 für die WCAG 2.1 Stufe AA erfüllen, aber nicht die Anforderungen an den erhöhten Farbkontrast von 7:1 für die WCAG 2.1 Stufe AAA.
- Re-Authentifizierung: Moodle bietet bei Inaktivität eine Re-Authentifizierung. Vor Ablauf der Sitzung wird ein Warndialog angezeigt, der dazu auffordert, die Sitzung vor dem Abmelden zu aktualisieren. Nach Ablauf der Sitzung werden gespeicherte Daten wiederhergestellt. Zuvor nicht gespeicherte Daten gehen verloren.
- Zeitüberschreitungen: Zeitüberschreitungen beziehen sich nur auf Sitzungszeitüberschreitungen, die für das System konfigurierbar sind. Die Benutzer*innen werden gewarnt, ihre Sitzung zu aktualisieren, bevor sie abgemeldet werden. In den meisten Fällen werden bereits eingegebene Entwürfe gespeichert und wiederhergestellt, wenn Benutzer*innen ihre Tätigkeit wieder aufnehmen.
- Link-Zweck: Die meisten Links sind nur durch den Linktext eindeutig identifizierbar. Es gibt jedoch einige bekannte Bereiche, in denen der Zweck des Links nicht nur durch den Linktext bestimmt werden kann:
- Links zum Bearbeiten, Löschen, Antworten in einer Liste von Beiträgen innerhalb einer Forumsdiskussion
- Die Buchstaben-Links zum Filtern einer Liste von Benutzer*innen nach Vor- oder Nachnamen
- Zielgröße: Die meisten Steuerelemente und anklickbaren Ziele sind größer als 44x44 CSS-Pixel. Es gibt jedoch Ausnahmen (z.B. „Lupe-Icon“ (Suchfunktion), „Glocke-Icon“ (Systemnachrichten), „Sprechblase-Icon“ (Mitteilungen), „Stern-Icon“ (Kursfavoriten) im Header sind in der Breite kleiner als 44 Pixel.)
- Aussprache: Das Moodle-Kernsystem bietet in den meisten Fällen keine Ausspracheunterstützung. Moodle bietet jedoch die Möglichkeit, dass die von den Nutzer*innen erstellten Inhalte dieses Erfolgskriterium erfüllen.
- Fehlervermeidung: Mechanismen zur Validierung von Formularen ermöglichen es den Benutzern, ihre Eingaben beim Ausfüllen eines Formulars zu korrigieren. Bestätigungsdialoge oder -seiten sind ebenfalls vorhanden, um zu verhindern, dass Benutzer*innen versehentlich eine irreversible Aktion durchführen (z. B. das Löschen von Daten usw.). Es gibt jedoch einige bekannte Fälle, in denen eine unumkehrbare Aktion keine vorherige Bestätigungsaufforderung erfordert, wie z. B. die Gewährung zusätzlicher Aufgabenversuche für Studierende.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 11.02.2025 erstellt.
Diese Erklärung wurde am 11.02.2025 letztmalig überprüft.
Angewandte Bewertungsmethoden
Die Daten wurden dem offiziellen Bericht über die Konformität mit der Barrierefreiheit übernommen, welches auf einer Prüfung der offiziellen Moodle-Seite Version 4.2 durch Grackle Docs (ehem. AbleDocs) basiert.
Folgende Bewertungsmethoden werden im Bericht genannt: „AbleDocs hat im Januar 2024 eine Erklärung zur Konformität mit den WCAG 2.1 Level AA abgegeben. AbleDocs hat das Zugänglichkeitsaudit für Moodle 4.2 durchgeführt. [...] Die Bewertung wurde gemäß der WCAG-Evaluierungsmethodik (WCAG-EM) durchgeführt. Die Prüfung wurde manuell durchgeführt und durch das AbleDocs-Team von Zugänglichkeitsprüfern gegengeprüft, um sicherzustellen, dass die Ergebnisse und Kommentare gültig und umfassend sind.
Separate externe Tests des Moodle LMS wurden auch von einer Gruppe geschulter Tester mit Zugänglichkeitsanforderungen durchgeführt, um die Abdeckung des Systems zu erhöhen.
Die folgenden Tools und Anwendungen wurden im Rahmen der Prüfung verwendet:
- Desktop-Browser
- Google Chrome
- Firefox
- Bildschirmleser
- JAWS
- NVDA
- Andere Tools
- Wave
- NU HTML-Prüfer
Vollständiger Konformitätsbericht von Moodle auf moodle.org (Link öffnet in neuem Tab/Fenster)
In Deutschland wurde die BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) vom BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) erlassen und legt die technischen Standards zur barrierefreien Gestaltung fest. Die meisten Prüfschritte entsprechen den Richtlinien der WCAG 2.1. Einige Prüfschritte messen darüber hinaus Anforderungen, welche die EN 301 549 zusätzlich erhebt. Eine vollständige Prüfung der oben genannten Website nach BITV-Kriterien steht noch aus.
Die Prüfung bezieht sich auf die Core-Elemente des LMS und deckt nicht zusätzlich installierte Plugins ab.
Rückmeldung und Kontaktangabe
Eine Prüfung der aktuellen Moodle-Version der oben genannten Website steht noch aus, weshalb die hierin enthaltenen Informationen nach bestem Wissen und Gewissen auf der Grundlage von Moodle 4.1 zum Zeitpunkt der Zugänglichkeitsprüfung bereitgestellt werden und keinen rechtlich verbindlichen Anspruch darstellen.
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung der Webseite auffallen, wenden Sie sich gerne an uns. Wenn Sie eine Barriere melden, schicken Sie bitte möglichst präzise Informationen darüber, um welches Element es sich handelt, aus welchen Gründen Sie es melden und die URL der Webseite, auf die Sie sich beziehen. Im Falle von technischen Barrieren geben wir die Information zur Prüfung und Bewertung weiter. Handelt es sich um eine inhaltliche Barriere, werden die Urheber*innen des Inhalts informiert.
E-Mail an das Moodle-Team der DHBW senden (moodle[at]dhbw.de)
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass die Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden.
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: Landeszentrum Barrierefreiheit (schlichtung[at]barrierefreiheit.bwl.de)
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Landeszentrum Barrierefreiheit (Link öffnet in neuem Tab/Fenster).
Oder Sie wenden sich an die kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen. Die für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten finden Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben: Beauftragte der Stadt- und Landkreise (öffnet in neuem Tab/Fenster).
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
Hinweis: Diese Barrierefreiheitserklärung wurde auf Basis der Barrierefreiheitserklärung Moodle.NRW erstellt.